Einige Kennzeichenkombinationen sind von der Reservierung ausgeschlossen, etwa Kombinationen mit den Buchstaben SS, SA, HJ, NS
Nicht reservierbar sind Kennzeichen mit kurzen Kombinationen, z.B. BB-A 1 oder BB-AA 1
Bei Problemen nehmen Sie bitte Kontakt zur Zulassungsstelle auf
strassenverkehrsamt@lrabb.de (nur für Informationen)
Das Kennzeichen bleibt für Sie 90 Tage reserviert
Die Gebühren für das Wunschkennzeichen in Höhe von 12,80 € (10,20 € Wunschkennzeichen plus 2,60 € Vorreservierung) entrichten Sie bei der Zulassung des Fahrzeuges. Die Voraussetzungen, Unterlagen und Gebühren dafür entnehmen Sie bitte der Rubrik Zulassungsarten
Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch auf ein reserviertes Kennzeichen haben, wenn es aufgrund der vorgegebenen Kennzeichenschild-Größe für Ihr Fahrzeug nicht zulässig ist!
Des Weiteren können wir keine Haftung übernehmen, wenn Sie die Kfz-Schilder vor der offiziellen Zulassung prägen lassen