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Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Java im Browser aktivieren
  • Einige Kennzeichenkombinationen sind von der Reservierung ausgeschlossen, etwa Kombinationen mit den Buchstaben SS, SA, HJ, NS
  • Nicht reservierbar sind Kennzeichen mit kurzen Kombinationen, z.B. BB-A 1 oder BB-AA 1
  • Bei Problemen nehmen Sie bitte Kontakt zur Zulassungsstelle auf strassenverkehrsamt@lrabb.de (nur für Informationen)
  • Das Kennzeichen bleibt für Sie 90 Tage reserviert
  • Die Gebühren für das Wunschkennzeichen in Höhe von 12,80 € (10,20 € Wunschkennzeichen plus 2,60 € Vorreservierung) entrichten Sie bei der Zulassung des Fahrzeuges. Die Voraussetzungen, Unterlagen und Gebühren dafür entnehmen Sie bitte der Rubrik Zulassungsarten
  • Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch auf ein reserviertes Kennzeichen haben, wenn es aufgrund der vorgegebenen Kennzeichenschild-Größe für Ihr Fahrzeug nicht zulässig ist!
  • Des Weiteren können wir keine Haftung übernehmen, wenn Sie die Kfz-Schilder vor der offiziellen Zulassung prägen lassen