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Startseite / Das Landratsamt / Verkehr und Straßen / Kfz-Zulassungen / Außerbetriebsetzung

Außerbetriebsetzung

früher: vorübergehende Stilllegung und endgültige Abmeldung

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
  • ggf. Verwertungsnachweis bei Verschrottung des Fahrzeugs (PKW)
  • Kennzeichen
  • Gebühr für BB-Kennzeichen:  ca. 5.90 € 
  • Gebühr für auswärtiges Kennzeichen:  ca. 11 €

Die Gebühr kann sich im Einzelfall erhöhen.

Hinweise:

Die Zulassungsbehörde vermerkt die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs unter Angabe des Datums auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und händigt die vorgelegten Unterlagen sowie die entstempelten Kennzeichenschilder wieder aus.

Bei Bedarf kann das amtliche Kennzeichen für das gleiche Fahrzeug zum Zwecke der Wiederzulassung kostenlos 18 Monate reserviert werden.

Bei finanzierten Fahrzeugen muss die Zulassungsbescheinigung Teil II von dem Finanzierungsinstitut an die Zulassungsbehörde übersandt werden. Für die Rücksendung wird eine zusätzliche Gebühr ihn Höhe von 10,20 € erhoben.

Beachten Sie auch unseren Kompakt-Altautoservice der Kfz-Zulassungsstelle Böblingen.

Mehr Info´s zur Außerbetriebsetzung finden Sie hier

Rechtsgrundlage:

§ 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Außerbetriebsetzung)

§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Verwertungsnachweis)



 

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