You are here
Startseite /
Das Landratsamt /
Verkehr und Straßen /
Kfz-Zulassungen /
Berichtigung der Zulassungsbescheinigungen
Berichtigung bzw. Änderung der Zulassungsbescheinigungen
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich bei:
- Adressenänderung des Halters bei Umzug innerhalb des Landkreises Böblingen
- Namensänderung des Halters (nur für BB-Kennzeichen)
- technische Änderung des Fahrzeugs (nur für BB-Kennzeichen)
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (gegen eine Gebühr von 2,50 € können auch wir eine Auskunft aus dem Melderegister der Städte und Gemeinden des Landkreises einholen)
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief (nur bei Namensänderung und technischer Änderung erforderlich)
- Gutachten nach § 19 StVZO (bei technischen Änderungen )
- Gebühr: ca. 11,00 €
- bei der Umstellung auf Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erhöht sich die Gebühr zusätzlich um ca. 9 €
Je nach Einzelfall kann sich die Gebühr erhöhen.
Bei finanzierten Fahrzeugen muss die Zulassungsbescheinigung Teil II von dem Finanzierungsinstitut an die Zulassungsbehörde übersandt werden. Für die Rücksendung wird eine zusätzliche Gebühr ihn Höhe von 10,20 € erhoben.
Weitere Info´s hier
Rechtsgrunlage:
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Mitteilungspflichten bei Änderungen)
