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Startseite / Das Landratsamt / Verkehr und Straßen / Kfz-Zulassungen / Verlust der Zulassungsbescheinigungen

Zulassungsbescheinigung Teil I oder II eines Fahrzeuges mit BB-Kennzeichen verloren?

Erforderliche Unterlagen:

Der eingetragene Halter des Fahrzeugs gibt eine Verlusterklärung über Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ab und beantragt ein Ersatzdokument. Ein Vordruck für eine Verlustanzeige liegt bei der Zulassungsbehörde vor.

In solchen Fällen wäre eine telefonische Rücksprache mit der Zulassungsbehörde zu empfehlen .

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (gegen eine Gebühr von 2,50 Euro können auch wir eine Auskunft aus dem Melderegister der Städte und Gemeinden des Landkreises einholen)
  • ggfs. Vollmacht für Vertreter und dessen Ausweis oder Pass
  • bei Verlust des Fahrzeugscheines: den Fahrzeubrief und zusätzlich der Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung (nach §29 STVZO)
  • bei Verlust des Fahrzeugbriefes: den Fahrzeugschein 
  • bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I: der Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung  (nach §29 STVZO)
  • bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II: die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Gebührenhöhe ist vom Einzelfall abhängig

Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I oder II mit einem auswärtigen Kennzeichen verloren, wenden Sie sich bitte an die kennzeichenführende Zulassungsbehörde.

Bei finanzierten Fahrzeugen muss die Zulassungsbescheinigung Teil II von dem Finanzierungsinstitut an die Zulassungsbehörde übersandt werden. Für die Rücksendung wird eine zusätzliche Gebühr ihn Höhe von 10,20 € erhoben.

Weitere Info`s zum Verlust der Zulassungsbescheinigung finden Sie hier

Rechtsgrundlage:

§ 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Zulassungsbescheinigung Teil 1)

§ 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Verlust von Dokumenten und Kennzeichen)

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