Gehe zum Navigationsbereich Gehe zum Inhalt
Landkreis Böblingen - die Vielfalt machts, zur Startseite
  • Aktuelles
  • Bürger-Info
  • Abfallwirtschaft
  • Das Landratsamt
  • Der Landkreis
  • Wirtschaft
Suche | Sitemap | Impressum | Startseite | Hilfe
  • Adresse und Öffnungszeiten
  • Formulare
  • Kontakt
  • Einheitlicher Ansprechpartner
  • Angebote für ältere Menschen
  • Gesundheit, Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
  • Jugend und Familie
  • Natur und Umwelt
  • Bauen und Gewerbe
  • Öffentliche Ordnung
  • Schule, Bildung und Kultur
  • Soziales
  • Verkehr und Straßen
    • Amt für Straßenverkehr
    • Kfz-Zulassungen
      • Anschriften/Öffnungszeiten
      • Online-Dienste
      • Hinweise
      • Altautoservice
      • Außerbetriebsetzung
      • Ausfuhrkennzeichen
      • Berichtigung der Zulassungsbescheinigungen
      • Diebstahl von Fahrzeug oder Kennzeichen
      • Fahrzeugverkauf
      • Feinstaubplakette
      • Kurzzeitkennzeichen
      • Meldepflichten
      • Neufahrzeug
      • Neue Zulassungsdokumente
      • Oldtimer-Zulassung
      • Rote Dauerkennzeichen für Händler
      • Rote Dauerkennzeichen für Oldtimer
      • Saisonzulassung
      • Umkennzeichnung auf Wunsch
      • Umschreibung
      • Verlust der Zulassungsbescheinigungen
      • Versicherungswechsel
      • Wiederzulassung
    • Führerscheine
    • Straßenverkehrsbehörde, Verkehrsüberwachung
    • Zentrale Bußgeldstelle, Fahrpersonal
    • Öffentlicher Personennahverkehr
    • Straßenbauamt
  • Wasser-Boden-Altlasten
Sie befinden sich hier:
Startseite / Bürger-Info / Verkehr und Straßen / Kfz-Zulassungen / Online-Dienste

Hier finden Sie unsere Online-Dienste

Internet-bzw. Online-Zulassung

  • Internet- bzw. Online-Zulassung     Samstags ist KEINE Terminvergabe für Internetzulassung möglich.

Online-Terminreservierung

  • Online-Terminreservierung     Samstags ist KEINE Terminvergabe möglich.

Wunschkennzeichen

  • Wunschkennzeichen

Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Java im Browser aktivieren
  • Einige Kennzeichenkombinationen sind von der Reservierung ausgeschlossen, etwa Kombinationen mit den Buchstaben SS, SA, HJ, NS
  • Nicht reservierbar sind Kennzeichen mit kurzen Kombinationen, z. B. BB-A 1 oder BB-AA 1
  • Bei Problemen nehmen Sie bitte Kontakt zur Zulassungsbehörde auf.
    strassenverkehrsamt@lrabb.de (nur für Informationen)
  • Das Kennzeichen bleibt für Sie 90 Tage reserviert
  • Die Gebühren für das Wunschkennzeichen in Höhe von 12,80 € (10,20 € Wunschkennzeichen plus 2,60 € Vorreservierung) entrichten Sie bei der Zulassung des Fahrzeuges. Die Voraussetzungen, Unterlagen und Gebühren dafür entnehmen Sie bitte der Rubrik Zulassungsarten
  • Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch auf ein reserviertes Kennzeichen haben, wenn es aufgrund der vorgegebenen Kennzeichenschild-Größe für Ihr Fahrzeug nicht zulässig ist!
  • Des Weiteren können wir keine Haftung übernehmen, wenn Sie die Kfz-Schilder vor der offiziellen Zulassung prägen lassen

 

Stand 02/2010


 

Seite drucken
Seite verschicken
zurück nach oben