Der Kreistag
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Der Kreistag besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern. Der Kreistag wird alle 5 Jahre von der wahlberechtigten Kreisbevölkerung gewählt (zuletzt: 07. Juni 2009). Wahlberechtigt und auch wählbar sind die Einwohner des Landkreises, die Deutsche oder EU-Ausländer sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten im Gebiet des Landkreises wohnen. Wer das Wahlrecht durch Wegzug oder Verlegung des Hauptwohnsitzes verloren hat und vor Ablauf von 3 Jahren wieder in den Landkreis zieht oder dort seine Hauptwohnung begründet, besitzt mit Rückkehr das Wahlrecht. Für die aktuelle Wahlperiode 2009 - 2014 wurden 78 Kreistagsmitglieder - 17 Kreisrätinnen und 61 Kreisräte gewählt.
Auf Grund § 34 Abs. 1 Landkreisordnung hat der Kreistag folgende beschließende Ausschüsse gebildet:
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Sitzverteilung:
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Geschäftsstelle des Kreistags Heiko Meissner Telefon: 07031 / 663-1509 Fax.: 07031/ 663-1489 E-Mail: Geschäftsstelle des Kreistags |
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