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Abwasserbeseitigung

Allgemeine Gewässeraufsicht

Die allgemeine Gewässeraufsicht leitet sich aus § 82 Wassergesetz (WG) ab. Die Wasserbehörde überwacht die wasserrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die bei der Benutzung von Gewässern eingehalten werden müssen.
Hierzu gehören in der Praxis:
Monitoring, Entwicklungs- und Sanierungsprogramme, Konzeptionen bei Überwachungen im kommunalen Bereich und der Regenwasserbewirtschaftung, Emissionsbetrachtung bei Einleitungen aus Abwasseranlagen in oberirdische Gewässer oder das Grundwasser.

Kommunale Kläranlagen

Im Landkreis Böblingen sind 99 % der Einwohner über die öffentliche Kanalisation an Kläranlagen der Kommunen bzw. Abwasserzweckverbänden angeschlossen. 
Derzeit sind im Kreisgebiet 20 kommunale Kläranlagen in Betrieb. In diesen Kläranlagen werden die anfallenden Abwässer mechanisch (Absetzung), biologisch (Mikroorganismen) und durch Zusatz von Fällmitteln auch chemisch gereinigt. Der bei der Reinigung anfallende Klärschlamm von jährlich 8.900 t/Trockenmasse wird zunächst entwässert und anschließend überwiegend der thermischen Verwertung (Verbrennung) zugeführt. Die Kommune ist verpflichtet, das anfallende Abwasser zu sammeln,  fortzuleiten und nach dem Stand der Technik zu reinigen.

Schlammentwässerung (Kammerfilterpresse) Mechanische Reinigung (Vorklärbecken)

Belebungsbecken Nachklärbecken (mit Ablauf ins Gewässer)


Regenwasserbehandlungsanlagen

Da unsere Kanalnetze nicht in der Lage sind, das anfallende Regenwasser in vollem Umfang zur Kläranlage fortzuleiten, wurden Entlastungsbauwerke (Regenauslässe) gebaut. Dies hatte zur Folge, dass große Schmutzmengen unbehandelt in Gräben und Bäche eingeleitet wurden. Die Gewässergüte wurde erheblich beeinflusst. Ab dem Jahr 1970 wurden nach und nach fast alle Entlastungen mit Regenwasserbehandlungsanlagen nachgerüstet. Im Landkreis Böblingen beträgt der Ausbaugrad der Regenwasserbehandlung knapp 99%.

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Kleinkläranlagen und Gruben

Ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen der Anschluss eines Anwesen an die öffentliche Kanalisation nicht möglich, so kann die Reinigung des Abwassers in Kleinkläranlagen erfolgen, sofern ein ausreichend großes Gewässer zum Ableiten des gereinigten Abwassers vorhanden ist. Die Reinigung in diesen Anlagen erfolgt nach dem gleichen Prinzip (mechanisch - biologisch) wie bei den kommunalen Kläranlagen, nur eben in einem kleineren Maßstab. Im Landkreis Böblingen gibt es derzeit 34 Kleinkläranlagen. Sie werden wie Sammelkläranlagen der Kommunen und Abwasserzweckverbände in regelmäßigen Abständen behördlich überwacht und die Reinigungsleistung mittels Abwasseranalysen überprüft.

 

Für das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in das Gewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist bei folgenden Städten und Gemeinden direkt zu beantragen: Böblingen,
Herrenberg, Holzgerlingen, Leonberg, Renningen, Rutesheim, Sindelfingen und Weil der Stadt. Für alle anderen Gemeinden muss die Erlaubnis beim Wasserwirtschaftsamt im Landratsamt Böblingen beantragt werden.
Bevor Kleinkläranlagen eingesetzt werden können, benötigen sie eine bauaufsichtliche Zulassung durch das Institut für Bautechnik in Berlin. Nach erfolgter Zulassung erhält die Kleinkläranlage eine Zulassungsnummer.

Ferner gehören geschlossene Gruben zu den dezentralen Abwasseranlagen. Sie werden in den Fällen gebaut, in denen die Voraussetzungen für Kleinkläranlagen nicht gegeben sind oder bei landwirtschaftlichen Anwesen.

  • Merkblatt Gruben

Abwasserabgabe

Die Vordrucke zur Erklärung der Abwasserabgabe finden Sie auf der Homepage des Umweltministeriums Baden-Württemberg.

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