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Startseite / Das Landratsamt / Versorgungsamt / Das Recht behinderter Menschen / Übersicht Nachteilsausgleiche

Übersicht über die Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen zu folgenden Themen:

  • Beruf
  • Einkommen- und Lohnsteuer
  • Auto - öffentliche Verkehrsmittel
  • Medien / Kommunikation
  • Sozialversicherung
  • Wohnen
  • Verschiedenes

Beruf

  • Erweiterter Kündigungsschutz
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 und höher, sowie Gleichgestellte GdB 30 oder 40
    zuständige Stelle: Integrationsamt beim Kommunalverband Jugend u. Soziales BadenWürttemberg
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis gegebenenfalls Gleichstellungsbescheid des Arbeitsamtes, Bescheinigung des Versorgungsamtes
  • Technische und finanzielle Hilfen zur Sicherung des Arbeitsplatzes
    zum Beispiel zur Beschaffung von Kraftfahrzeugen, wenn der Behinderte wegen der Behinderung für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle auf KfZ angewiesen ist.
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 und höher, sowie Gleichgestellte GdB 30 oder 40
    zuständige Stelle: Integrationsamt beim Kommunalverband Jugend u. Soziales Baden-Württemberg und Renten- und Unfallversicherungsträger
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis gegebenenfalls Gleichstellungsbescheid des Arbeitsamtes
  • Eine Arbeitswoche Zusatzurlaub
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 und höher
    zuständige Stelle: Arbeitgeber
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis

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Einkommen- und Lohnsteuer (*= jährlich ab 01.01.2002)

  • Steuerfreier Pauschbetrag von € 310,- bis € 1.420,- *
    (bei GdB 30/40 nur bei festgestellter dauernder Einbuße der körperlichen Beweglichkeit)
    begünstigte Person: behinderte Menschen GdB 30 bis 100
    zuständige Stelle: Finanzamt
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis oder F-Bescheinigung oder Rentenbescheid
  • Steuerfreier Pauschbetrag von € 3.700.-- *
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "Bl" oder "H"
    zuständige Stelle: Finanzamt
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis oder F-Bescheinigung
  • Steuerfreier Pauschbetrag von € 924.-- *
    begünstigte Person: Pflegeperson eines schwerbehinderten Menschen mit Merkzeichen "H"
    zuständige Stelle: Finanzamt
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis oder F-Bescheinigung
  • Erhöhte Aufwendungen für PKW zur Arbeitsstelle pro km € 0,30*
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "G" oder GdB ab 70
    zuständige Stelle: Finanzamt
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis oder F-Bescheinigung
  • Aufwendungen für Privatfahrten bis 3.000 km á € 0,30 ≡ € 900,-- *
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit GdB 70 und Merkzeichen "G" oder einem GdB ab 80
    zuständige Stelle: Finanzamt
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis oder F-Bescheinigung
  • Aufwendungen für Privatfahrten bis 15.000 km á € 0,30 ≡ € 4.500,--
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "aG" oder "H"
    zuständige Stelle: Finanzamt
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis
  • Absetzung der Aufwendungen für eine Haushaltshilfe von 924,-- € *
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 und höher
    zuständige Stelle: Finanzamt
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis

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Auto - öffentliche Verkehrsmittel

  • Kfz - Steuerermäßigung um 50 %
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "G" oder "Gl" für gehörlos
    zuständige Stelle: Finanzamt
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis und Beiblatt
    oder
  • Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr kostenpflichtig (Eigenanteil)
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "G" oder "Gl" für gehörlos
    zuständige Stelle: Versorgungsamt
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit Wertmarke für 60,-- € jährlich oder 30,-- € halbjährlich
    oder
  • Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr kostenfrei
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "G" oder "Gl" für gehörlos
    zuständige Stelle: Versorgungsamt
    erforderliche Unterlagen: Bestätigung des Sozialamtes/Arbeitsverwaltung über den Bezug laufender Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung oder über den Bezug von Arbeitslosengeld II.
  • Kfz - Steuerbefreiung 100 % und Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "aG"
    zuständige Stelle: Finanzamt (Kfz-Steuer) und Versorgungsamt (Freifahrt)
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit Wertmarke kostenfrei oder kostenpflichtig, entsprechend den Regelungen des Merkzeichen "G"
  • Kfz - Steuerbefreiung 100 % und Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "H" oder "Bl"
    zuständige Stelle: Finanzamt (Kfz-Steuer) und Versorgungsamt (Freifahrt)
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit kostenfreier Wertmarke
  • Kfz - Steuerbefreiung 100% und Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "VB" oder "EB". Berechtigte nach dem SER mit einem GdB von 70 oder 50/60 und "G" vor dem 1.10.1979
    zuständige Stelle: Finanzamt (Kfz-Steuer) und Versorgungsamt (Freifahrt)
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis (mit besonderer Bescheinigung für KfZ-Steuer) und Beiblatt mit kostenfreier Wertmarke (für Freifahrt)
  • Blauer Parkausweis
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"
    zuständige Stelle: örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde bei der Stadt oder dem Landkreis
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis
  • Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr
    - ohne Kilometerbegrenzung -
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "B"
    zuständige Stelle: Deutsche Bahn und andere Betreiber des öffentlichen Personenverkehrs
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis
  • 30 % Ermäßigung für Linienflüge in die USA
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 bis 100
    zuständige Stelle: Lufthansa, American Airlines, Reisebüros
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis
    Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Fluggesellschaft bzw. beim Reisebüro nach.
  • Unentgeltliche Beförderung für Begleitpersonen auf innerdeutschen Flügen
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "B"
    zuständige Stelle: Lufthansa, Regionalfluggesellschaften, Reisebüros
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis
  • 30 % Ermäßigung für innerdeutsche Flüge, wenn MdE von mindestens 50 vor dem 01.10.1979 festgestellt wurde
    begünstigte Person: Schwerkriegsbeschädigte mit Merkzeichen "EB"/"VB"
    zuständige Stelle: Lufthansa, Regionalfluggesellschaften
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis evtl. mit Zusatzbestätigung des Versorgungsamtes
    Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Fluggesellschaft bzw. beim Reisebüro nach.
  • Benutzung der 1. Klasse mit Fahrausweis der 2. Klasse
    begünstigte Person: Schwerkriegsbeschädigte GdB 70 bis 100 und Merkzeichen "1. Klasse"
    zuständige Stelle: Fahrkartenausgabe der Deutschen Bahn, Reisebüros
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis
  • Behindertenfahrdienste, Taxischeine (gegebenenfalls einkommensabhängig - kommunal unterschiedliche Regelungen)
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "aG"
    zuständige Stelle: Sozialamt bei Stadt- beziehungsweise Landkreisen
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis Einkommensnachweis
  • BahnCard 50 zum halben Preis
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 70 – 100
    zuständige Stelle: Deutsche Bahn
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis

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Medien / Kommunikation

  • Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "RF" oder soziale Gründe
    zuständige Stelle: Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis, Bescheinigung
  • Ermäßigung der Telefongrundgebühr (Sozialtarif)
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "RF" oder Telekom-Bescheinigung
    zuständige Stelle: Telekom
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis, gegebenenfalls Telekombescheinigung

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Sozialversicherung

  • Antragstellung auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 60. Lebensjahres für Versicherte, die vor dem 16.11.1950 geboren sind.
    Hinsichtlich der Rentenabschläge gibt es verschiedene Bestandsschutzleistungen
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 und höher
    zuständige Stelle: Rentenversicherungsträger oder Gemeinsame Service-Stellen der LVA,BfA,Knappschaft
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis, Versicherungsunterlagen
  • Freiwilliger Beitritt in die gesetzliche Krankenversicherung
    innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Schwerbehinderung und Vorliegen weiterer versicherungsrechtlicher Voraussetzungen
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 und höher
    zuständige Stelle: Krankenkasse, Versicherungsamt der Gemeinde
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
  • ggf. Erleichterungen bei der Zuzahlung und Praxisgebühr bei chronisch Kranken
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 60 und höher
    zuständige Stelle: Krankenkasse
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
  • Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H"
    zuständige Stelle: Krankenkasse
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis

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Wohnen

  • Höhere Einkommensfreibeträge für Wohngeld
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen ab einem GdB von 80 und Merkzeichen "H" oder Pflegegeld, ab einem GdB von 100 auch ohne Merkzeichen "H" oder Pflegegeld.
    zuständige Stelle: Gemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltung, Amt für Wohnungswesen
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis, Bescheid Pflegegeld etc.
  • Gestaffelte höhere Freibeträge für Wohnungsbauförderung
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 bis 100, Merkzeichen "H" und Gleichgestellte GdB 30 oder 40
    zuständige Stelle: Gemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltung, Amt für Wohnungswesen
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid, F-Bescheinigung und Gleichstellungsbescheid des Arbeitsamtes
  • Widerspruchsmöglichkeit gegen Wohnungskündigung bei besonderer Härte
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 und höher
    zuständige Stelle: Vermieter, Amtsgericht
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis, ärztliches Attest

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Verschiedenes

  • Vorzeitige Verfügung über Sparbeiträge ohne Abzüge bei Bausparverträgen oder ähnliches
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 100
    zuständige Stelle: Geldinstitut, Bausparkasse
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis
  • Befreiung vom Wehrdienst
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 und höher
    zuständige Stelle: Kreiswehrersatzamt
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis
  • Befreiung von der Hundesteuer
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "Bl" (Blind) "Gl" (Gehörlos) sowie gegebenenfalls "H" (Hilflos)
    zuständige Stelle: Steueramt der Gemeinde
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis, Bescheid oder Bescheinigung des Versorgungsamtes
  • Ermäßigung für Kurtaxe um 1/3 bis 1/2
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 und höher
    zuständige Stelle: Kurverwaltung
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis
  • Ab 01.01.2003 - höherer Grundbetrag der bedarfsorientierten Grundsicherung nach dem GsiG
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 und höher mit Merkzeichen "G"
    zuständige Stelle: Sozialamt - Gemeinde/Kreis
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis

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