You are here
Startseite /
Das Landratsamt /
Versorgungsamt /
Das Recht behinderter Menschen /
Übersicht Nachteilsausgleiche
Übersicht über die Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen zu folgenden Themen:
- Beruf
- Einkommen- und Lohnsteuer
- Auto - öffentliche Verkehrsmittel
- Medien / Kommunikation
- Sozialversicherung
- Wohnen
- Verschiedenes
Beruf
- Erweiterter Kündigungsschutz
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 und höher, sowie Gleichgestellte GdB 30 oder 40
zuständige Stelle: Integrationsamt beim Kommunalverband Jugend u. Soziales BadenWürttemberg
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis gegebenenfalls Gleichstellungsbescheid des Arbeitsamtes, Bescheinigung des Versorgungsamtes - Technische und finanzielle Hilfen zur Sicherung des Arbeitsplatzes
zum Beispiel zur Beschaffung von Kraftfahrzeugen, wenn der Behinderte wegen der Behinderung für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle auf KfZ angewiesen ist.
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 und höher, sowie Gleichgestellte GdB 30 oder 40
zuständige Stelle: Integrationsamt beim Kommunalverband Jugend u. Soziales Baden-Württemberg und Renten- und Unfallversicherungsträger
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis gegebenenfalls Gleichstellungsbescheid des Arbeitsamtes - Eine Arbeitswoche Zusatzurlaub
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 und höher
zuständige Stelle: Arbeitgeber
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis
Einkommen- und Lohnsteuer (*= jährlich ab 01.01.2002)
- Steuerfreier Pauschbetrag von € 310,- bis € 1.420,- *
(bei GdB 30/40 nur bei festgestellter dauernder Einbuße der körperlichen Beweglichkeit)
begünstigte Person: behinderte Menschen GdB 30 bis 100
zuständige Stelle: Finanzamt
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis oder F-Bescheinigung oder Rentenbescheid - Steuerfreier Pauschbetrag von € 3.700.-- *
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "Bl" oder "H"
zuständige Stelle: Finanzamt
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis oder F-Bescheinigung - Steuerfreier Pauschbetrag von € 924.-- *
begünstigte Person: Pflegeperson eines schwerbehinderten Menschen mit Merkzeichen "H"
zuständige Stelle: Finanzamt
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis oder F-Bescheinigung - Erhöhte Aufwendungen für PKW zur Arbeitsstelle pro km € 0,30*
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "G" oder GdB ab 70
zuständige Stelle: Finanzamt
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis oder F-Bescheinigung - Aufwendungen für Privatfahrten bis 3.000 km á € 0,30 ≡ € 900,-- *
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit GdB 70 und Merkzeichen "G" oder einem GdB ab 80
zuständige Stelle: Finanzamt
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis oder F-Bescheinigung - Aufwendungen für Privatfahrten bis 15.000 km á € 0,30 ≡ € 4.500,--
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "aG" oder "H"
zuständige Stelle: Finanzamt
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis - Absetzung der Aufwendungen für eine Haushaltshilfe von 924,-- € *
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 und höher
zuständige Stelle: Finanzamt
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis
Auto - öffentliche Verkehrsmittel
- Kfz - Steuerermäßigung um 50 %
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "G" oder "Gl" für gehörlos
zuständige Stelle: Finanzamt
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis und Beiblatt
oder - Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr kostenpflichtig (Eigenanteil)
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "G" oder "Gl" für gehörlos
zuständige Stelle: Versorgungsamt
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit Wertmarke für 60,-- € jährlich oder 30,-- € halbjährlich
oder - Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr kostenfrei
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "G" oder "Gl" für gehörlos
zuständige Stelle: Versorgungsamt
erforderliche Unterlagen: Bestätigung des Sozialamtes/Arbeitsverwaltung über den Bezug laufender Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung oder über den Bezug von Arbeitslosengeld II. - Kfz - Steuerbefreiung 100 % und Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "aG"
zuständige Stelle: Finanzamt (Kfz-Steuer) und Versorgungsamt (Freifahrt)
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit Wertmarke kostenfrei oder kostenpflichtig, entsprechend den Regelungen des Merkzeichen "G" - Kfz - Steuerbefreiung 100 % und Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "H" oder "Bl"
zuständige Stelle: Finanzamt (Kfz-Steuer) und Versorgungsamt (Freifahrt)
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit kostenfreier Wertmarke - Kfz - Steuerbefreiung 100% und Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "VB" oder "EB". Berechtigte nach dem SER mit einem GdB von 70 oder 50/60 und "G" vor dem 1.10.1979
zuständige Stelle: Finanzamt (Kfz-Steuer) und Versorgungsamt (Freifahrt)
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis (mit besonderer Bescheinigung für KfZ-Steuer) und Beiblatt mit kostenfreier Wertmarke (für Freifahrt) - Blauer Parkausweis
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"
zuständige Stelle: örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde bei der Stadt oder dem Landkreis
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis - Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr
- ohne Kilometerbegrenzung -
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "B"
zuständige Stelle: Deutsche Bahn und andere Betreiber des öffentlichen Personenverkehrs
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis - 30 % Ermäßigung für Linienflüge in die USA
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 bis 100
zuständige Stelle: Lufthansa, American Airlines, Reisebüros
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis
Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Fluggesellschaft bzw. beim Reisebüro nach. - Unentgeltliche Beförderung für Begleitpersonen auf innerdeutschen Flügen
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "B"
zuständige Stelle: Lufthansa, Regionalfluggesellschaften, Reisebüros
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis - 30 % Ermäßigung für innerdeutsche Flüge, wenn MdE von mindestens 50 vor dem 01.10.1979 festgestellt wurde
begünstigte Person: Schwerkriegsbeschädigte mit Merkzeichen "EB"/"VB"
zuständige Stelle: Lufthansa, Regionalfluggesellschaften
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis evtl. mit Zusatzbestätigung des Versorgungsamtes
Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Fluggesellschaft bzw. beim Reisebüro nach. - Benutzung der 1. Klasse mit Fahrausweis der 2. Klasse
begünstigte Person: Schwerkriegsbeschädigte GdB 70 bis 100 und Merkzeichen "1. Klasse"
zuständige Stelle: Fahrkartenausgabe der Deutschen Bahn, Reisebüros
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis - Behindertenfahrdienste, Taxischeine (gegebenenfalls einkommensabhängig - kommunal unterschiedliche Regelungen)
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "aG"
zuständige Stelle: Sozialamt bei Stadt- beziehungsweise Landkreisen
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis Einkommensnachweis - BahnCard 50 zum halben Preis
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 70 – 100
zuständige Stelle: Deutsche Bahn
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis
Medien / Kommunikation
- Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "RF" oder soziale Gründe
zuständige Stelle: Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis, Bescheinigung - Ermäßigung der Telefongrundgebühr (Sozialtarif)
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "RF" oder Telekom-Bescheinigung
zuständige Stelle: Telekom
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis, gegebenenfalls Telekombescheinigung
Sozialversicherung
- Antragstellung auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 60. Lebensjahres für Versicherte, die vor dem 16.11.1950 geboren sind.
Hinsichtlich der Rentenabschläge gibt es verschiedene Bestandsschutzleistungen
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 und höher
zuständige Stelle: Rentenversicherungsträger oder Gemeinsame Service-Stellen der LVA,BfA,Knappschaft
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis, Versicherungsunterlagen - Freiwilliger Beitritt in die gesetzliche Krankenversicherung
innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Schwerbehinderung und Vorliegen weiterer versicherungsrechtlicher Voraussetzungen
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 und höher
zuständige Stelle: Krankenkasse, Versicherungsamt der Gemeinde
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes - ggf. Erleichterungen bei der Zuzahlung und Praxisgebühr bei chronisch Kranken
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 60 und höher
zuständige Stelle: Krankenkasse
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes - Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H"
zuständige Stelle: Krankenkasse
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis
Wohnen
- Höhere Einkommensfreibeträge für Wohngeld
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen ab einem GdB von 80 und Merkzeichen "H" oder Pflegegeld, ab einem GdB von 100 auch ohne Merkzeichen "H" oder Pflegegeld.
zuständige Stelle: Gemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltung, Amt für Wohnungswesen
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis, Bescheid Pflegegeld etc. - Gestaffelte höhere Freibeträge für Wohnungsbauförderung
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 bis 100, Merkzeichen "H" und Gleichgestellte GdB 30 oder 40
zuständige Stelle: Gemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltung, Amt für Wohnungswesen
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid, F-Bescheinigung und Gleichstellungsbescheid des Arbeitsamtes - Widerspruchsmöglichkeit gegen Wohnungskündigung bei besonderer Härte
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 und höher
zuständige Stelle: Vermieter, Amtsgericht
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis, ärztliches Attest
Verschiedenes
- Vorzeitige Verfügung über Sparbeiträge ohne Abzüge bei Bausparverträgen oder ähnliches
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 100
zuständige Stelle: Geldinstitut, Bausparkasse
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis - Befreiung vom Wehrdienst
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 und höher
zuständige Stelle: Kreiswehrersatzamt
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis - Befreiung von der Hundesteuer
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "Bl" (Blind) "Gl" (Gehörlos) sowie gegebenenfalls "H" (Hilflos)
zuständige Stelle: Steueramt der Gemeinde
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis, Bescheid oder Bescheinigung des Versorgungsamtes - Ermäßigung für Kurtaxe um 1/3 bis 1/2
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 und höher
zuständige Stelle: Kurverwaltung
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis - Ab 01.01.2003 - höherer Grundbetrag der bedarfsorientierten Grundsicherung nach dem GsiG
begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 und höher mit Merkzeichen "G"
zuständige Stelle: Sozialamt - Gemeinde/Kreis
erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis
