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Startseite / Das Landratsamt / Verkehr und Straßen / Kfz-Zulassungen / Rote Dauerkennzeichen für Oldtimer

Rote Dauerkennzeichen für Oldtimer (BB-07...)

     Rote Oldtimer Kennzeichen

Wann ist ein Kraftfahrzeug ein Oldtimer?

Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren (maßgebend ist der Tag der Erstzulasung) erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Hinweis:

  • Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen.
  • Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung betreffender Fahrzeuge.
  • Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte können unterschiedlichen Fahrzeugen zugeteilt werden.
  • Der Halter muss fortlaufende Aufzeichnungen über seine Fahrten in einem Fahrtenbuch führen.
  • Das "07"-Kennzeichen kann befristet oder widerruflich zuverlässigen Haltern von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde erteilt werden.
  • Die Bearbeitungszeit bei Antragsabgabe dauert derzeit ca. 6 bis 8 Wochen.
  • Mehr Info´s zum roten Dauerkennzeichen für Oldtimer finden Sie hier

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

  • Personalausweis oder Reisepass i. V. m. Meldebestätigung des Halters (gegen eine Gebühr von 2,50 € können auch wir eine Auskunft aus dem Melderegister der Städte und Gemeinden des Landkreises einholen)
  • Für Firmen: Gewerbe- bzw. Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Ausweis des Geschäftsführers oder Prokuristen
  • Einzugsermächtigung einschl. Vollmacht
  • Polizeiliches Führungszeugnis (beim Rathaus beantragen)
  • ggf. Vollmacht für Vertreter und dessen Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder  Fahrzeugbrief
  • 7-stellige eVB-Nummer von der Versicherung für rote Kennzeichen 
  • Gutachten für die Einstufung eine Fahrzeuges als Oldtimer gem. § 23 StVZO
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung (nach § 29 STVZO)
  • Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I  (nur wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, vor Zuteilung eines 07-Kennzeichens muss das nationale Kennzeichen außer Betrieb gesetzt werden)
  • Antrag zur Erteilung des dauerroten Kennzeichens (Antrag liegt bei der Zulassungsbehörde aus)

Gebühren:

200 €  für die Ersterteilung

Rechtsgrundlage:

§ 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Begriffsbestimmungen)

§ 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Fahrten zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen)

§ 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer)

§ 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen
(Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung)

 

 

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