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Startseite / Das Landratsamt / Verkehr und Straßen / Kfz-Zulassungen / Diebstahl von Fahrzeug oder Kennzeichen

Diebstahl von Fahrzeug oder Kennzeichen

Erforderliche Unterlagen zur Meldung / Erfassung des Diebstahls in der Zulassungsbehörde:

  • Diebstahlmeldung von der Polizei
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
  • evtl. vorhandenes Kennzeichen
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung (nach § 29 StVZO)
  • ggf. Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
  • Diebstahl Fahrzeug (Abmeldung) ca. 5.90 €
  • Diebstahl Kennzeichen (Umkennzeichnung) ca. 28 €

Hinweise:

Wurde das Fahrzeug oder Kennzeichen im Ausland gestohlen, genügt nicht die ausländische polizeiliche Diebstahlsmitteilung, sondern der Diebstahl muss auch in Deutschland polizeilich gemeldet werden.

Je nach Einzelfall können sich die Zulassungsgebühren erhöhen.

Bei finanzierten Fahrzeugen muss die Zulassungsbescheinigung Teil II von dem Finanzierungsinstitut an die Zulassungsbehörde übersandt werden. Für die Rücksendung wird eine zusätzliche Gebühr ihn Höhe von 10,20 € erhoben.

Die Gebühr für die Kfz-Schilder ist nicht in diesem Preis enthalten, sondern kann direkt beim Schilderhersteller erfragt werden.

Weiter Info´s hier

Rechtsgrundlage:

§ 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Verlust von Dokumenten und Kennzeichen)



 

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