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Startseite / Das Landratsamt / Verkehr und Straßen / Straßenverkehr

 

Straßenverkehr

 

Unser Amt kümmert sich um alle Themen rund um den Straßenverkehr: 

  • Wollen Sie Ihr Fahrzeug zum Straßenverkehr zulassen, steht Ihnen unsere Zulassungsstelle zur Verfügung. Deren Hauptstelle befindet sich in Böblingen im Landratsamt, die Außenstellen in Herrenberg und Leonberg.
  • Haben Sie Fragen zu Ihrem Führerschein, so hilft Ihnen unsere Führerscheinstelle gerne weiter.
  • Verkehrszeichen aufzustellen und für Ihre praktische Durchsetzung zu sorgen, ist Aufgabe des Sachbereichs Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsüberwachung. Dieser Sachbereich ist außerdem unter anderem für Großraum- und Schwertransporte, den Güterkraftverkehr und Parkausweise für Schwerbehinderte zuständig.
  • Im Sachgebiet Zentrale Bußgeldstelle und Fahrpersonal werden nicht nur die Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet, sondern alle Bußgeldverfahren des Landratsamtes betrieben und im Übrigen für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten durch Berufskraftfahrer gesorgt.

Das Amt für Straßenverkehr verwaltet einen Fahrzeugbestand von rund 275.000 PKW, LKW und Motorrädern. Es führt Fahrerlaubnisdaten von rund 420.000 Personen. Derzeit arbeiten dort rund 145 Menschen.

 

Den organisatorischen Aufbau des Straßenverkehrsamts haben wir für Sie in einem Schaubild dargestellt: Organigramm.

 

Für seine Dienstleistungen, im Behördendeutsch: Amtshandlungen, muss das Amt für Straßenverkehr in vielen Fällen Gebühren erheben. Hierzu ist es rechtlich verpflichtet.

 

 

Kontaktdaten:

 

Landratsamt Böblingen

Amt für Straßenverkehr

Parkstr. 16

71034 Böblingen

Telefon: 07031 / 663 - 1425

Telefax:  07031 / 663 - 1918 oder - 1912.

E-Mail: strassenverkehrsamt@lrabb.de

 

Amtsleitung:

Dr. Claudia Taubald

Telefon: 07031 / 663 - 1419

E-Mail: c.taubald@lrabb.de

 

Stellvertretung:

Rudi Becker

Telefon: 07031 / 663 - 1404

E-Mail: r.becker@lrabb.de

 

 

Gebühren und Auslagen

 

Das Amt für Straßenverkehr muss für die meisten seiner Dienstleistungen Gebühren erheben. Dazu ist es rechtlich verpflichtet.

 

In der Regel ergibt sich die zu entrichtende Gebühr bereits aus dem geltenden Bundesrecht, und zwar aus der Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr  (GebOSt).

 

Soweit die GebOSt nur eine so genannte Rahmengebühr vorsieht, wird dort also nur der Mindest- und Höchstsatz der zu erhebenden Gebühr angegeben, so müssen Sie in unseren Richtsatzkatalog schauen. Aus ihm ergibt sich, wie in unserem Amt im Fall von Rahmengebühren die zu zahlende Gebühr konkret bestimmt wird.

 

Speziell im Bereich der Zulassungsstelle wird unter Umständen der Ersatz von Auslagen verlangt. Die geschieht nach Maßgabe der Ziffer 11 des Gebührenverzeichnisses der Gebührensatzung des Landkreises Böblingen:

 

  •  Nutzung des Kopierers, je Seite 0,50 €
  •  je Telefonat im Ortsnetz 1,00 €
  •  je Telefonat als Ferngespräch 1,50 €
  •  je Nutzung des Faxgerätes im Ortsnetz 1,50 €
  •  je Nutzung des Faxgerätes außerhalb des 3,00 € Ortsnetzes 
  •  je Einholung von Bestätigungen / Bescheinigungen 5,00 € (Telefon- und Telefaxbenutzung inklusive)
  •  Auskunft aus dem Einwohnermeldewesen 2,50 €

 

 

 

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