Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsüberwachung
Untere Straßenverkehrsbehörde für den Landkreis Böblingen ist das Landratsamt. Die Großen Kreisstädte Böblingen, Sindelfingen, Leonberg und Herrenberg sind in vollem Umfang ebenfalls Untere Straßenverkehrsbehörden für ihren Zuständigkeitsbereich.
Örtliche Verkehrsbehörden sind die Bürgermeisterämter für die Städte und Gemeinden Holzgerlingen mit Altdorf und Hildrizhausen, Rutesheim, Renningen, Weil der Stadt, Gärtringen, Weissach, Schönaich und Weil im Schönbuch für das Stadt- oder Gemeindegebiet mit Ausnahme der Kreis- Landes- und Bundesstraßen.
Die Aufgaben einer Straßenverkehrsbehörde sind vielseitig. Eine Zuständigkeit besteht z.B. für
1. Ausnahmegenehmigungen:
-
für Parkerleichterungen schwerbehinderter Menschen
-
vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot / der Ferienreiseverordnung
-
von der Gurt und Helmpflicht
-
sonstige Ausnahmegenehmigungen (z.B. befahren gesperrter Straßen, Halt- und Parkverbote)
2. Arbeitsstellen im Straßen-und Gehwegbereich
3. Veranstaltungen auf Straßen (Hocketse, Märkte usw.)
4. Großraum- und Schwertransporte
5. Güterkraftverkehr
6. Straßenbeschilderungen (Verkehrszeichen usw.)
Postanschrift:
Landratsamt Böblingen
Straßenverkehrsbehörde
Parkstr. 16
71034 Böblingen
Tel: 07031 / 663 - 1209 oder - 1833
Fax: 07031 / 663 - 1420
E-Mail: strassenverkehrsamt@lrabb.de
Öffnungszeiten:
|
Montag bis Freitag |
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
|
Donnerstag |
13.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
Ihr Ansprechpartner:
Leiter der Straßenverkehrsbehörde:
Roland Bratfisch,
Tel: 07031 / 663 - 1209
E-Mail: r.bratfisch@lrabb.de
